REISERICHTLINIEN, Grundlage für Buchungen
Für Langeoog allgemein gültige Bestimmungen
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferien- Wohnung mündlich oder schriftliche bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist; die Anzahlung und die Restzahlung müssen fristgereicht erfolgen. Nicht fristgerechter Geldeingang berechtigt den Gastgeber zur Weitervermietung.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer des Vertrages abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast gleichwertigen Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, auch bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen). Die Einsparungen betragen: 10% des
Preises bei Ferien-Wohnungen, 20% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück, 30% des Preises bei Übernachtung mit Halbpension, 40% des Preises bei Übernachtung mit Vollpension.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.
5.) Änderungen bzw. Stornierungen sind
unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.
Bei Änderungen des Mietvertrages entstehen zusätzliche Kosten in min. einer Tagesmiete.
6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Ferien-Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.
6. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Die angegebenen Preise verstehen sich incl. ges. Mehrwertsteuer und gelten solange keine Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auch in Bezug auf die Mehrwertsteuer eintreten. Es besteht das Recht des Vermieters auf entsprechende Preisänderungen.
8. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 h zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 h zu verlassen. An- und Abreisetag werden als eine Nacht abgerechnet.
9. Bei einer Aufenthaltsdauer bis 4 Tagen ist der Vermieter berechtigt einen Aufpreis zu verlangen.
10. Der Gast ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt, z. B. durch Wandel oder Nachbesserung abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein ist der Vermieter nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Gast im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.
11. Vertragsauflösungen können nur im
gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen.
Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
12. Gerichtsstand ist Aurich.
13. Ergänzungen:
- Für Ball-/ Spielen gibt es separate ausgewiesene Bereiche, ausserhalb der Wohnanlage. Die Gartenanlage ist kein Spielplatz oder Tiergehege. Für Fahrräder und Kinderwagen stehen separate Bereich zur verfügung, bitte nicht auf der Terrasse abstellen.
- Endreinigung, Übergabe bei Abreise:
Bei Mietung bis 6 Nächte zzgl. Endreinigung, ab 7 Nächte inkl. Endreinigung. Die Endreinigung ersetzt nicht die Grundreinigung, die Ferienwohnung ist in jedem Fall "besenrein", und aufgeräumt, zu übergeben, wie vorgefunden. Die Kosten Reinigung betragen eine Tagesmiete der A-Saison.
- Die aktuellen Mietpreise erkennen Sie hier: http://pirl-palladium.de/preise-saison/ . Genannte Mindespreis, "ab" gelten nich in Saison A. Sie können vereinbart werden in der übrigen freien Zeit.
- Sollte der Vertrag, oder Teile hiervon unwirksam sein, bleiben die anderen Teile unberührt, die unwirksamen werden entsprechend des Vertrages ausgelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Pirl-Palladium Vertragsgrundlage für die Anmietung
Entsprechend den allgemeinen Empfehlungen des
"Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes":
§1
Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald die Ferien-Wohnung bestellt und schriftlich zugesagt worden ist. Innerhalb von maximal 3 Tagen ist eine Anzahlung von 30% zu entrichten, die Restzahlung bis 4 Wochen vor
der vereinbarten Anreise.
§2
Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§3
Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Ferien-Wohnung dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachzuweisen, bzw. Schadenersatz in maximal der der Buchungskosten für die Ferien-Wohnung zu leisten.
§4
Der Gast ist verpflichtet, auch bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen in Ferien-Wohnungen 10%. Es
gelten die Stornobedingungen des Vermieters: Pro Ersatzmieter wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal € 160,00 berechnet.
§5a
Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Stornierungen sind unbedingt schriftlich vorzunehmen.
§5b
Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
§6
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Reservierungsbedingungen:
Wir sind bemüht, Ihnen am Anreisetag bis spätestens 16:00 Uhr oder auch früher eine saubere und gepflegte Ferienwohnung zu übergeben. Bei hohem Arbeitsaufwand kann es – in Ausnahmefällen – etwas später werden.
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Alle Wohnungen sind für die vereinbarte Personenanzahl und bestimmtes Kindesalter ausgelegt; eine Untervermietung ist nicht zulässig.
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Zusäztliche Personen werden nach erfolgter Vereinbarung zusätzlich berechnet, entsprechend der aktuellen Preisliste für die vereinbarte Mietdauer, mindestens die jeweiligen Mindestnächte.
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Bettwäsche und Hauswäsche werden gestellt. Handtücher sind ausschließlich für den Gebrauch innerhalb des Hauses bestimmt und werden wöchentlich gewechselt.
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Waschmaschine und Trockner können Sie bei Bedarf im Haus benutzen. Pro Waschgang werden € 8,00 berechnet.
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Am Abreisetag bitten wir uns die Wohnung "besenrein" bis 10:00 Uhr zu übergeben.
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Die zum Abreisetermin anstehende Reinigung Ihrer Ferien-Wohnung können Sie gegen ein Entgelt von uns durchführen lassen, wenn Sie diese Reinigung nicht selbst ausführen, s.o.
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Bitte hinterlassen Sie die Wohnung wie angetroffen, (die Bettwäsche abgezogen), besenrein.
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Haustiere nehmen wir aus Rücksicht auf Allergiker nicht in allen Wohnungen auf.
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Unsere mündliche Aussagen sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
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Reklamationen, sollten sie erforderlich sein, bitten wir unverzüglich mitzuteilen, da später für uns keine Möglichkeit besteht Mängel rechtzeitig zu beheben oder nachzubessern.
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Die Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
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Sollte der Vertrag, oder Teile hiervon unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt. Die unwirksamen werden entsprechend des Vertrages ausgelegt.
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Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, so geben Sie uns bitte bald Ihre Zusage, da wir uns zwischenzeitliche Vermietung vorbehalten.
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LGO 110921.080718-200118 LA160717, 231216
eMail: Pirl-Palladium@online.de
neu: Verwaltung@Pirl-Palladium.de
Ferien vom Feinsten:
Paul Pirl-Palladium Langeoog